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Verrechnungssteuer: Kein Anspruch ohne Ansässigkeit

Autorenbild: Thanusiya WimalanathanThanusiya Wimalanathan

Ausland-Wohnsitz: Ausländische Steuerträger können die Rückerstattung der Verrechnungssteuer nur insoweit verlangen, als ihnen ein Staatsvertrag einen entsprechenden Anspruch einräumt. Ansässigkeit setzt gemäss dem ausdrücklichen Wortlaut des DBA Schweiz-Phillippinen voraus, dass nach nationalem Recht eine (unbeschränkte) Steuerpflicht besteht. Der Rückerstattungsanspruch der Verrechnungssteuer setzt somit grundsätzlich einen Sitz bzw. Wohnsitz in der Schweiz voraus. Blosser Grundstückbesitz reicht dazu nicht aus.



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