Ausland-Wohnsitz: Ausländische Steuerträger können die Rückerstattung der Verrechnungssteuer nur insoweit verlangen, als ihnen ein Staatsvertrag einen entsprechenden Anspruch einräumt. Ansässigkeit setzt gemäss dem ausdrücklichen Wortlaut des DBA Schweiz-Phillippinen voraus, dass nach nationalem Recht eine (unbeschränkte) Steuerpflicht besteht. Der Rückerstattungsanspruch der Verrechnungssteuer setzt somit grundsätzlich einen Sitz bzw. Wohnsitz in der Schweiz voraus. Blosser Grundstückbesitz reicht dazu nicht aus.
top of page
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
bottom of page