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AutorenbildMichal Sosnecki

Verwaltungsgerichtsbeschwerde bei Übergangsrecht und aperiodischem Ertrag

Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde nach Art. 73 Abs. 1 StHG für übergangsrechtliche Bestimmungen des kantonalen Gesetzes. Eine geänderte Dividendenpolitik führt zur Qualifizierung als aperiodischer Vermögensertrag.



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