Verwaltungsgerichtsbeschwerde bei Übergangsrecht und aperiodischem Ertrag
- Michal Sosnecki
- 16. Sept. 2003
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Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde nach Art. 73 Abs. 1 StHG für übergangsrechtliche Bestimmungen des kantonalen Gesetzes. Eine geänderte Dividendenpolitik führt zur Qualifizierung als aperiodischer Vermögensertrag.