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Verwaltungsgerichtsbeschwerde und ausserordentliche Einkünfte geregelt

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 21. Jan. 2004
  • 1 Min. Lesezeit

Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde nach Art. 73 StHG ist zulässig für Fragen des kantonalen Nachvollzug (Vollzugsverordnung) von verbindlichem Bundesrecht zum Übergangsrecht. Auch aussergewöhnliche und besonders hohe Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit stellen ausserordentliche Einkünfte dar. als ausserordentliche Einkünfte bei Dividendenpolitik-Änderung in Bemessungslücke.



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