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Verweis auf Kreisschreiben zur Eigenmietwertfestlegung gültig

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Wenn die kantonale Vorordnung zur Festlegung des Eigenmietwerts auf ein Kreisschreiben der ESTV verweist, ist das Kreisschreiben zur Festlegung des Eigenmietwerts auch dann noch anwendbar, wenn es formell nicht mehr in Kraft stand.



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