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Verweis auf Vorinstanz erfüllt Begründungspflicht

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 26. Mai 2011
  • 1 Min. Lesezeit

Das Gericht darf in seiner Urteilsbegründung auf die Ausführungen der Vorinstanz verweisen. Der Begründungspflicht ist damit genüge getan.



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