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Verwirkung bei verzögerter Rüge eines Verfahrensfehlers

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 8. Okt. 2007
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 6. Nov. 2024

Treu und Glauben: Wer einen angeblichen Verfahrensfehler nicht unverzüglich vorbringt, wenn er davon Kenntnis erhält, sondern sich stillschweigend auf ein Verfahren einlässt, verwirkt den Anspruch auf spätere Anrufung der vermeintlich verletzten Bestimmung.



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