Interkantonale Doppelbesteuerung: Das Institut der Verwirkung des Besteuerungsrechts eines Kantons dient dem Schutz der anderen Kantone. Der Anspruch auf periodische Steuern ist im interkantonalen Verhältnis bis spätestens zum Ende des Jahrs "n+2" gegenüber der steuerpflichtigen Person schriftlich und unmissverständlich anzumelden. Eine anfechtbare Verfügung ist für die Wahrung der Verwirkungsfrist - entgegen der früheren Praxis - nicht nötig.
Verwirkung des Besteuerungsrechts im interkantonalen Verhältnis
Aktualisiert: vor 3 Tagen