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Verwirkung des Besteuerungsrechts im interkantonalen Verhältnis

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 21. Dez. 2012
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 10. Feb.

Interkantonale Doppelbesteuerung: Das Institut der Verwirkung des Besteuerungsrechts eines Kantons dient dem Schutz der anderen Kantone. Der Anspruch auf periodische Steuern ist im interkantonalen Verhältnis bis spätestens zum Ende des Jahrs "n+2" gegenüber der steuerpflichtigen Person schriftlich und unmissverständlich anzumelden. Eine anfechtbare Verfügung ist für die Wahrung der Verwirkungsfrist - entgegen der früheren Praxis - nicht nötig.



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