top of page
AutorenbildMichal Sosnecki

Verzicht auf Expertise bei ungenügender Mitwirkung ohne Gehörsverletzung

Bei ungenügender Mitwirkung der steuerpflichtigen Person darf der Richter im Rahmen einer antizipierten Beweiswürdigung ohne Verletzung der Untersuchungspflicht und damit ohne Verletzung des rechtlichen Gehörs darauf verzichten, eine vom Beschwerdeführer geforderte Expertise durchführen zu lassen.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page