Verzicht auf Expertise bei ungenügender Mitwirkung ohne Gehörsverletzung
- Michal Sosnecki
- 3. Okt. 2003
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Bei ungenügender Mitwirkung der steuerpflichtigen Person darf der Richter im Rahmen einer antizipierten Beweiswürdigung ohne Verletzung der Untersuchungspflicht und damit ohne Verletzung des rechtlichen Gehörs darauf verzichten, eine vom Beschwerdeführer geforderte Expertise durchführen zu lassen.