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Volle Besteuerung von Grundstückgewinnen

Autorenbild: Thanusiya WimalanathanThanusiya Wimalanathan

Unter dem früheren, bis Ende 2000 gültigen Steuergesetz des Kantons Aargau wurde die volle Differenz zwischen Erlös und Buchwert selbst bei land- und forstwirtschaftlichen Gründstücken einkommenssteuerrechtlich erfasst.



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