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Volle Besteuerung von Grundstückgewinnen

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 22. Apr. 2010
  • 1 Min. Lesezeit

Unter dem früheren, bis Ende 2000 gültigen Steuergesetz des Kantons Aargau wurde die volle Differenz zwischen Erlös und Buchwert selbst bei land- und forstwirtschaftlichen Gründstücken einkommenssteuerrechtlich erfasst.



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