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AutorenbildMichal Sosnecki

Vorfälligkeitsentschädigung als Anlagekosten

Wird eine Hypothek im Hinblick auf einen Verkauf der Liegenschaft vorzeitig aufgelöst, kann die bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung bei der Grundstückgewinnsteuer als Anlagekosten berücksichtigt werden.



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