Vorrang der reformatio in peius beim Beschwerderückzug
- Thanusiya Wimalanathan
- 13. Feb. 2004
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 10. Feb.
Auch unter dem DBG hat die reformatio in peius weiterhin Vorrang vor einem allfälligen Beschwerderückzug. Dies zumindest dann, wenn die angefochtene Verfügung mit den anzuwendenden Rechtssätzen offensichtlich unvereinbar ist