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Vorrang der reformatio in peius beim Beschwerderückzug

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 13. Feb. 2004
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 10. Feb.

Auch unter dem DBG hat die reformatio in peius weiterhin Vorrang vor einem allfälligen Beschwerderückzug. Dies zumindest dann, wenn die angefochtene Verfügung mit den anzuwendenden Rechtssätzen offensichtlich unvereinbar ist



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