Warenlagerdrittel ist keine Abschreibung, sondern eine vorübergehende Wertberichtigung
- Michal Sosnecki
- 16. Feb. 2007
- 1 Min. Lesezeit
Abschreibungen: Beim sogenannten Warenlagerdrittel handelt es sich nicht um eine (ausserordentliche) Abschreibung, sondern - richtig besehen - um eine vorübergehend gedachte Wertberichtigung.