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Warenlagerdrittel ist keine Abschreibung, sondern eine vorübergehende Wertberichtigung

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 16. Feb. 2007
  • 1 Min. Lesezeit

Abschreibungen: Beim sogenannten Warenlagerdrittel handelt es sich nicht um eine (ausserordentliche) Abschreibung, sondern - richtig besehen - um eine vorübergehend gedachte Wertberichtigung.



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