top of page
AutorenbildMichal Sosnecki

Wehrpflichtersatz auf Säule 3a-Leistungen vollumfänglich anwendbar

Die Tarifvorschriften des DBG sind auf den Wehrpflichtersatz nicht anwendbar, weil das Wehrpflichtersatzrecht einen eigenen (proportionalen) Tarif kennt (Art. 13 WPEG). Eine Kapitalleistung aus der Säule 3a unterliegt daher voll der Wehrpflichtersatzabgabe und nicht bloss zu einem Fünftel.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page