Widerlegung der Steueransässigkeit am Arbeitsort
- Michal Sosnecki
- 16. März 2018
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Die Vermutung, wonach ein über 30 Jähriger, der bereits einige Jahre mit einem vollen Pensum am selben Ort arbeitet, in der Gemeinde des Wochenaufenthalts steuerlich ansässig ist, kann widerlegt werden, wenn der Steuerpflichtige nachweisst, dass er regelmässig an den Wohnort seiner Familienangehörigen zurückkehrt und dass er besonders enge persönliche und soziale Beziehungen zu ihnen unterhält.