top of page

Wiederaufrechnung unbegründeter Wertberichtigungen

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Die Steuerverwaltung kann Wertberichtigungen auf Beteiligungen – auch wenn sie nicht missbräuchlich gebildet wurden – wieder aufrechnen, wenn sie nicht mehr begründet sind.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page