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Wohneigentumsvorbezug für Einkauf in 2. Säule ist Steuerumgehung

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 13. Aug. 2003
  • 1 Min. Lesezeit

Ein Wohneigentumsvorbezug zum Zwecke des Einkaufs in die zweite Säule stellt eine Steuerumgehung dar und ist deshalb unzulässig



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