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Zürcher Besteuerung stiller Reserven nicht harmonisierungskonform

Autorenbild: Thanusiya WimalanathanThanusiya Wimalanathan

Die Verordnung des Regierungsrates des Kantons Zürich vom 3. November 2010 ist harmonisierungswidrig. Sie sieht vor, dass die realisierten stillen Reserven gesamthaft besteuert werden. Harmonisierungsrechtlich müssten die realisierten stillen Reserven bis zur Höhe des Betrags, für den die Zulässigkeit eines Einkaufs in eine Einrichtung der beruflichen Vorsorge möglich wäre, gesondert besteuert werden.


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