Bewertung von Liegenschaften: Die Weisung des Regierungsrates des Kantons Zürich an die Steuerbehörden über die Bewertung von Liegenschaften und die Festsetzung der Eigenmietwerte ab Steuerperiode 2003 wird zur Ermittlung des Vermögenssteuerwertes von Liegenschaften und des Eigenmietwertes als mit dem Gebot der Rechtsgleichheit im Steuerrecht vereinbar erachtet; sie verletzt auch das Legalitätsprinzip nicht.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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