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AutorenbildMichal Sosnecki

Zahlungsnachweis allein reicht für Unterstützungsabzug nicht aus

Der Nachweis eines Zahlungsflusses allein, ohne dass der Endempfänger und der Verwendungszweck aus den Belegen ersichtlich wären, bildet keinen rechtsgenügenden Beweis für erfolgte Unterstützungsleistungen ins Ausland. Die Beweislast liegt beim Steuerpflichtigen.



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