Kann eine Drittperson in einem Steuerstrafverfahren die angebliche Unschuld der Beschwerdeführerin bestätigen, so muss die Beschwerdeführerin darauf bestehen, dass diese Drittperson als Zeugin einvernommen wird. Ein solches Versäumnis kann mit der Revision nicht nachgeholt werden.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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