Zulässigkeit neuer Tatsachen vor Verwaltungsgericht
- Thanusiya Wimalanathan
- 28. Jan. 2004
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 10. Feb.
Vor dem kantonalen Verwaltungsgericht sind neue tatsächliche Behauptungen und Beweismittel nicht mehr zulässig. Die Beschwerde müsste sich mit der Begründung der Rekurskommission auseinandersetzen. Andernfalls kann die Beschwerde - ohne Willkür - abgewiesen werden.