Vor dem kantonalen Verwaltungsgericht sind neue tatsächliche Behauptungen und Beweismittel nicht mehr zulässig. Die Beschwerde müsste sich mit der Begründung der Rekurskommission auseinandersetzen. Andernfalls kann die Beschwerde - ohne Willkür - abgewiesen werden.
Zulässigkeit neuer Tatsachen vor Verwaltungsgericht
Aktualisiert: vor 2 Tagen