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Zulässigkeit neuer Tatsachen vor Verwaltungsgericht

  • 28. Jan. 2004
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 10. Feb. 2025

Vor dem kantonalen Verwaltungsgericht sind neue tatsächliche Behauptungen und Beweismittel nicht mehr zulässig. Die Beschwerde müsste sich mit der Begründung der Rekurskommission auseinandersetzen. Andernfalls kann die Beschwerde - ohne Willkür - abgewiesen werden.



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