Zurückhaltung bei Überprüfung amtlicher Bewertungen
- Thanusiya Wimalanathan
- 16. Sept. 2004
- 1 Min. Lesezeit
Amtliche Bewertung: Wenn das kantonale Recht der Vorinstanz einen Schätzungsermessensspielraum gewährt, kann die letzte kantonale Instanz einen solchen Entscheid mit gebührender Zurückhaltung überprüfen, ohne dabei eine formelle Rechtsverweigerung zu begehen.