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Zurückhaltung bei Überprüfung amtlicher Bewertungen

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 16. Sept. 2004
  • 1 Min. Lesezeit

Amtliche Bewertung: Wenn das kantonale Recht der Vorinstanz einen Schätzungsermessensspielraum gewährt, kann die letzte kantonale Instanz einen solchen Entscheid mit gebührender Zurückhaltung überprüfen, ohne dabei eine formelle Rechtsverweigerung zu begehen.



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