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Zustellfiktion auch bei verlängertem Abholfrist

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Bei eingeschriebenen Verfügungen gilt die Zustellfiktion, wonach eine Sendung am siebten Tag nach erfolgloser Zustellung als zugestellt gilt. Das gilt auch dann, wenn der Empfänger die Abholfrist per Internet um weitere sieben Tage verlängert hat.



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