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Zustellfiktion trotz theoretischer Fehlerchance gültig

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 5. Feb. 2016
  • 1 Min. Lesezeit

Nach der Zustellfiktion gilt eine eingeschriebene Sendung spätestens am letzten Tag einer Frist von sieben Tagen ab Eingang bei der Poststelle am Ort des Empfängers als zugestellt. Die immer bestehende theoretische Möglichkeit eines Fehlers bei der Poststelle genügt nicht, um die Zustellfiktion zu widerlegen, solange nicht konkrete Anzeichen für einen derartigen Fehler vorhanden sind.



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