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Zustellung gilt nach 7 Tagen trotz längerer Abholfrist

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Auch wenn auf der Abholeinladung der Schweizerischen Post eine Abholfrist von zwölf Tagen vermerkt ist, gilt die Sendung nach Ablauf von sieben Tagen als zugestellt und die Einsprachefrist beginnt am achten Tag zu laufen.



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