Wird ein Kapitalbezug für Wohneigentumsförderung nicht zweckentsprechend verwendet, wird die Kapitalleistung zusammen mit dem übrigen Einkommen besteuert, auch wenn die Kapitalleistung mittels Sonderveranlagung bereits rechtskräftig veranlagt wurde.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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