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AutorenbildMichal Sosnecki

Zweckwidriger Kapitalbezug für Wohneigentum steuerlich neu bewertet

Wird ein Kapitalbezug für Wohneigentumsförderung nicht zweckentsprechend verwendet, wird die Kapitalleistung zusammen mit dem übrigen Einkommen besteuert, auch wenn die Kapitalleistung mittels Sonderveranlagung bereits rechtskräftig veranlagt wurde.



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