top of page

Zweckwidriger Kapitalbezug für Wohneigentum steuerlich neu bewertet

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Wird ein Kapitalbezug für Wohneigentumsförderung nicht zweckentsprechend verwendet, wird die Kapitalleistung zusammen mit dem übrigen Einkommen besteuert, auch wenn die Kapitalleistung mittels Sonderveranlagung bereits rechtskräftig veranlagt wurde.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page