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Zwischenveranlagung bei grundlegender Einkommensänderung durch Berufswechsel

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Uebergangsrecht/Zwischenveranlagung: Soweit die notwendigen Voraussetzungen wie 'Berufswechsel' und 'Wesentlichkeit der Einkommensveränderung' erfüllt sind, liegt eine grundlegende Änderung des Einkommens im Sinne von Art. 45 lit. b DBG vor. Die Dauer der Veränderung kann grundsätzlich aufgrund einer Prognose beurteilt werden.



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