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Steuern 2009: Das Wichtigste in Kürze

 

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Die Erhebung von Steuern richtet sich in allen Kantonen nach dem Bundesgesetz über die Steuerharmonisierung (StHG), welches seit dem 1. Januar 2001 für alle Kantone verbindlich ist. Ziel des StHG ist eine "Vereinheitlichung" der kantonalen Steuergesetze. Die wichtigsten Regeln, die in allen Kantonen gelten, sollen hier kurz zusammengefasst werden.

Die Beiträge sind sorgfältig recherchiert. Es versteht sich aber von selbst, dass für die Richtigkeit keine Haftung übernommen werden kann. Bitte konsultieren Sie rechtzeitig die Steuerverwaltung ihres Kantons oder den Steuerberater Ihrer Wahl. Für Fragen steht Ihnen auch das Diskussionsforum zur Verfügung.

1. Gegenwartsbemessung in allen Kantonen

Im Steuerjahr 2009 gilt in allen Kantonen das System der Gegenwartsbemessung. Das bedeutet, dass die Steuern für das Jahr 2009 in allen Kantonen aufgrund des Einkommens des Jahres 2009 ermittelt werden. 

Die Steuererklärung 2009 muss zu Beginn des Jahres 2010 ausgefüllt werden. Aufgrund dieser Steuererklärung werden die Steuern des Jahres 2009 definitiv veranlagt. Zeigt sich, dass die bereits bezahlten Steuerraten zu hoch waren, kommt es zu einer Rückerstattung der zuviel bezahlten Steuern mitsamt Vergütungszins. Waren die in Rechnung gestellten Steuerraten zu tief, müssen Steuern nachbezahlt werden.