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Die Beiträge sind sorgfältig recherchiert. Es versteht sich aber von selbst, dass für die Richtigkeit keine Haftung übernommen werden kann. Bitte konsultieren Sie rechtzeitig die Steuerverwaltung ihres Kantons oder den Steuerberater Ihrer Wahl. Für Fragen steht Ihnen auch das Diskussionsforum zur Verfügung. 1. Gegenwartsbemessung in allen Kantonen Im Steuerjahr 2009 gilt in allen Kantonen das System der Gegenwartsbemessung. Das bedeutet, dass die Steuern für das Jahr 2009 in allen Kantonen aufgrund des Einkommens des Jahres 2009 ermittelt werden. Die
Steuererklärung 2009 muss zu Beginn des Jahres 2010 ausgefüllt werden. Aufgrund
dieser Steuererklärung werden die Steuern des Jahres 2009 definitiv veranlagt. Zeigt
sich, dass die bereits bezahlten Steuerraten zu hoch waren,
kommt es zu einer Rückerstattung der zuviel bezahlten Steuern mitsamt
Vergütungszins. Waren die in Rechnung
gestellten Steuerraten zu tief, müssen Steuern nachbezahlt werden. |
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