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Steuern 2011: Das Wichtigste in Kürze |
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Die Steuern für das ganze Jahr 2011 sind in demjenigen Kanton geschuldet, in dem Sie am Ende des Jahres wohnen (Art. 68 Abs. 1 StHG). Bei einem Umzug im Jahr 2011 geht der bisherige Wohnsitzkanton leer aus und muss die bereits erhaltenen Steuern zurückzahlen oder dem neuen Wohnsitzkanton überweisen. Achtung:
Kapitalleistungen aus einer Vorsorgeeinrichtung sind immer in demjenigen
Kanton geschuldet, in dem Sie bei Fälligkeit der Vorsorgeleistung wohnen (Art.
68 Abs. 2 StHG). |
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