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Neuerungen in der Steuererklärung 2008

  

 

  

  

 

  

  

In der Steuererklärung 2008 (Steuererklärung, die anfangs 2009 auszufüllen ist) sind die folgenden Neuerungen zu beachten:

 

Höhere Abzüge für Ehepaare bei der direkten Bundessteuer

Bei der direkten Bundessteuer wurden Massnahmen zur Beseitigung der sog. Heiratsstrafe umgesetzt. Um eine Schlechterstellung gegenüber Konkubinatspaaren zu vermeiden, wurde ein Abzug für Verheiratete eingeführt. Er beträgt CHF 2'500 und wird bei der Veranlagung automatisch berücksichtigt. Sind beide Ehegatten erwerbstätig, beträgt der Zweiverdienerabzug neu 50% des niedrigeren Erwerbseinkommens, mindestens CHF 7600 und maximal CHF 12500 (vgl. Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung (Änderung vom 6. Oktober 2006). In Anbetracht der geringfügigen Teuerung erfahren die Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr 2008 keine Änderung (vgl. Rundschreiben der EStV vom 26.10.2007).

 

Beiträge für Säule 3a

 

Wer erwerbstätig ist und Beiträge an die AHV entrichtet, hat die Möglichkeit, durch Beiträge in die sog. Säule 3a steuerprivilegiert Vorsorge zu betreiben (vgl. Steuerspartipp Nr. 1). Die Maximalbeiträge für Steuerpflichtige mit Beiträgen an die 2. Säule (Pensionskasse) betragen im Steuerjahr 2008 weiterhin CHF 6'365.-- und für Steuerpflichtige ohne 2. Säule 20% des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 31'824.-- (vgl. Rundschreiben der EStV vom 26.10.2006). Höhere Abzüge gelten erst wieder ab dem Steuerjahr 2009. Die Maximalbeiträge für Steuerpflichtige mit Beiträgen an die 2. Säule (Pensionskasse) betragen dann CHF 6'566.-- und für Steuerpflichtige ohne 2. Säule 20% des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 32'832.-(vgl. Rundschreiben der EStV vom 11.1.2008)

Ab dem Steuerjahr 2008 können Frauen und Männer, die über das ordentliche Rentenalter hinaus erwerbstätig sind, den Bezug der Altersleistung der Säule 3a bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit aufschieben. Diese Aufschubmöglichkeit gilt für maximal 5 Jahre. Solange sie erwerbstätig bleiben, sollen sie auch über das AHV Rentenalter hinaus bis zu maximal 5 Jahren steuerbegünstigt in der Säule 3a vorsorgen können. Bisher waren Beiträge nur bis zum Erreichen des AHV-Rentenalters zulässig (vgl. Medieninformation des BSV vom 17.10.2007).

 

Abrechnung nach Schwarzarbeitsgesetz

 
Seit dem 1. Januar 2008 können kleine Löhne unter gewissen Voraussetzungen in einem vereinfachten Verfahren abgerechnet werden. Das Schwarzarbeitsgesetz und die zugehörige Verordnung sehen für diese Fälle vor, dass die Steuern (5 % des Bruttolohnes) zusammen mit AHV, IV, EO, ALV, Familienzulagen in der Landwirtschaft und Unfallversicherung mit der AHV-Ausgleichskasse abgerechnet werden können. Wurde ein Lohn im vereinfachten Verfahren abgerechnet, ist dieser in der Steuererklärung bei den "nicht steuerbaren Einkünften" einzutragen. Zusätzliche Steuern werden auf diesem Lohn nicht erhoben. Weitergehende Informationen sind auf der Homepage des SECO verfügbar.

 

Neuer Lohnausweis

 

Der Neue Lohnausweis wurde in den meisten Kantonen bereits im Steuerjahr 2007 eingeführt. In den Kantonen Aargau, Zürich, Luzern, Solothurn und Wallis wurde er erst im Steuerjahr 2008 verbindlich eingeführt. Zur Einführung des NLA in den Kantonen hat die Schweizerische Steuerkonferenz informiert (Information SSK vom 23.10.2007). Mit dem Neuen Lohnausweis sollen die administrativen Aufwendungen der Unternehmungen reduziert werden und es wird eine rechtsgleiche Besteuerung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angestrebt. Mehr...

 

 

Bitte konsultieren Sie im Zweifelsfall rechtzeitig die Steuerverwaltung Ihres Kantons oder den Steuerberater Ihrer Wahl. Für Fragen steht Ihnen auch das Diskussionsforum zur Verfügung.