Der Aufwand, der notwendig ist, um ein privates Schwimmbad behindertengerecht zu erstellen, ist eine Luxusausgabe. Er kann nur dann als behinderungsbedingte Kosten abgezogen werden, wenn die Therapie unabdingbar ist und der Besuch eines externen Schwimmbads unzumutbar ist.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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