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AutorenbildMichal Sosnecki

Abzug für behindertengerechtes Schwimmbad

Der Aufwand, der notwendig ist, um ein privates Schwimmbad behindertengerecht zu erstellen, ist eine Luxusausgabe. Er kann nur dann als behinderungsbedingte Kosten abgezogen werden, wenn die Therapie unabdingbar ist und der Besuch eines externen Schwimmbads unzumutbar ist.



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