Art. 8 Abs. 1, Art. 24 Abs. 1 und 3 AVIG; Höhe des anzurechnenden Zwischenverdienstes. Unter dem erzielten Zwischenverdienst gemäss Art. 24 Abs. 1 und 3 AVIG ist nicht der arbeitgeberseitig ausbezahlte Geldbetrag, sondern der arbeitsvertraglich festgelegte Lohnanspruch zu verstehen (E. 7).
Anrechnung von Zwischenverdienst im AVIG
Aktualisiert: 19. Nov.