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AutorenbildMichal Sosnecki

Anrechnung von Zwischenverdienst im AVIG

Aktualisiert: 19. Nov.

Art. 8 Abs. 1, Art. 24 Abs. 1 und 3 AVIG; Höhe des anzurechnenden Zwischenverdienstes. Unter dem erzielten Zwischenverdienst gemäss Art. 24 Abs. 1 und 3 AVIG ist nicht der arbeitgeberseitig ausbezahlte Geldbetrag, sondern der arbeitsvertraglich festgelegte Lohnanspruch zu verstehen (E. 7).



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