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Keine Rückstellungen für eigene Arbeitsstunden bei Einzelfirma

  • 14. März 2006
  • 1 Min. Lesezeit

Rückstellungen: Von Selbständigerwerbenden mit Einzelfirma geleistete eigene Arbeitsstunden können handelsrechtlich nicht als Aufwand erfasst werden. Selber erbrachte Gewährleistungs- und Garantieleistungen können in einem solchen Falle auch nicht zu geschäftsmässig begründeten Rückstellungen Anlass geben.



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