Pauschale Steueranrechnung: Dreijährige Verwirkungsfrist nicht erstreckbar
- Michal Sosnecki
- 21. Aug. 2015
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Die Antragsfrist für die pauschale Steueranrechnung von „drei Jahren nach Ablauf der Steuerperiode, in der die Dividenden fällig geworden sind“, ist eine nicht erstreckbare Verwirkungsfrist.