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Pauschale Steueranrechnung: Dreijährige Verwirkungsfrist nicht erstreckbar

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 21. Aug. 2015
  • 1 Min. Lesezeit

Die Antragsfrist für die pauschale Steueranrechnung von „drei Jahren nach Ablauf der Steuerperiode, in der die Dividenden fällig geworden sind“, ist eine nicht erstreckbare Verwirkungsfrist.



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