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AutorenbildMichal Sosnecki

Abweisung der Beschwerde trotz fehlender Verlustverrechnung

Die Grundstückgewinnsteuerveranlagung im Kanton Zürich ohne die Möglichkeit der Verlustverrechnung, ist zwar nicht in der Begründung, aber im Ergebnis richtig, weshalb die Beschwerde abzuweisen war.



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