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Abweisung der Beschwerde trotz fehlender Verlustverrechnung

  • 6. Okt. 2011
  • 1 Min. Lesezeit

Die Grundstückgewinnsteuerveranlagung im Kanton Zürich ohne die Möglichkeit der Verlustverrechnung, ist zwar nicht in der Begründung, aber im Ergebnis richtig, weshalb die Beschwerde abzuweisen war.



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