Abzug von Fahrkosten bei erheblicher Zeitersparnis gegenüber ÖV
- Michal Sosnecki

- 24. Okt. 2011
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Fahrkosten für die Benutzung eines privaten Fahrzeugs können abgezogen werden, wenn die Zeitersparnis gegenüber dem öffentlichen Verkehr mehr als eine Stunde dauert.