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Abzug von Therapiekosten nur bei nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 24. Feb. 2005
  • 1 Min. Lesezeit

Die Kosten für eine selbst gewählte Therapie sind nur dann steuerlich abziehbar, wenn die steuerpflichtige Person die medizinische Notwendigkeit mit entsprechenden ärztlichen Gutachten rechtzeitig nachweist.



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