top of page

Abzug von Therapiekosten nur bei nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit

  • 24. Feb. 2005
  • 1 Min. Lesezeit

Die Kosten für eine selbst gewählte Therapie sind nur dann steuerlich abziehbar, wenn die steuerpflichtige Person die medizinische Notwendigkeit mit entsprechenden ärztlichen Gutachten rechtzeitig nachweist.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page