Abzug von Therapiekosten nur bei nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit
- Michal Sosnecki
- 24. Feb. 2005
- 1 Min. Lesezeit
Die Kosten für eine selbst gewählte Therapie sind nur dann steuerlich abziehbar, wenn die steuerpflichtige Person die medizinische Notwendigkeit mit entsprechenden ärztlichen Gutachten rechtzeitig nachweist.