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Abzug von Unterhaltskosten bei spanischem Eigenmietwert

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 7. Mai 2021
  • 1 Min. Lesezeit

Spanien ist ein Land, welches die Besteuerung des Eigenmietwertes kennt. Die Unterhaltskosten einer spanischen Liegenschaft sind beim satzbestimmenden Einkommen abziehbar, wenn die Berechnung des spanischen Eigenmietwerts den bundes- und kantonalrechtlichen Kriterien entspricht.



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