Abzug von Unterhaltskosten bei spanischem Eigenmietwert
- Michal Sosnecki
- 7. Mai 2021
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Spanien ist ein Land, welches die Besteuerung des Eigenmietwertes kennt. Die Unterhaltskosten einer spanischen Liegenschaft sind beim satzbestimmenden Einkommen abziehbar, wenn die Berechnung des spanischen Eigenmietwerts den bundes- und kantonalrechtlichen Kriterien entspricht.