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Anfechtung der Steuerschuldaufteilung nach Trennung

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 8. Dez. 2011
  • 1 Min. Lesezeit

Nach einer Trennung kann lediglich die Aufteilung der Steuerschuld zwischen den Ehegatten angefochten werden. Der Gesamtbetrag, welcher bereits mit der Veranlagungsverfügung in Rechtskraft erwachsen ist, kann nicht mehr angefochten werden.



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