Anfechtung der Steuerschuldaufteilung nach Trennung
- 8. Dez. 2011
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Nach einer Trennung kann lediglich die Aufteilung der Steuerschuld zwischen den Ehegatten angefochten werden. Der Gesamtbetrag, welcher bereits mit der Veranlagungsverfügung in Rechtskraft erwachsen ist, kann nicht mehr angefochten werden.