Anfechtung von Zwischenentscheiden begrenzt
- Thanusiya Wimalanathan

- 5. Apr. 2010
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Ein Zwischenentscheid, mit dem die Streitsache zur weiteren Beweiserhebung an die Vorinstanz zurückgewiesen wird, kann nur beim Bundesgericht angefochten werden, wenn dieser einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil bewirken kann oder wenn die Gutheissung der Beschwerde sofort einen Endentscheid herbeiführen und damit einen bedeutenden Aufwand an Zeit oder Kosten für ein weitläufiges Beweisverfahren ersparen würde.