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Anteilsverlegung des Gesamtgewinns bei Doppelbesteuerung durch reduzierte Vorausquote

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 9. Sept. 2007
  • 1 Min. Lesezeit

Doppelbesteuerung (staatsrechliche Beschwerde): Der Gesamtgewinn einer Unternehmung ist anteilsmässig auf die Betriebsstättekantone und den Hauptsitzkanton zu verlegen. Die Quoten werden nach Zuweisung eines Vorausanteils (Präzipuums) gemäss direkter Methode (Buchhaltung) oder indirekter Methode (Hilfsfaktoren) ermittelt. Bestand und Umfang des Vorausanteils sind Ermessensfragen. Im vorliegenden Fall einer Treuhandgesellschaft rechtfertigen die Umstände, dass der Vorausanteil nur 10 statt der hier üblichen 20 Prozent beträgt.



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