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Bankkontosperre im Steuerstrafverfahren

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 12. Dez. 2006
  • 1 Min. Lesezeit

Steuerstrafverfahren: Art. 191 Abs. 1 DBG schreibt vor, welche Zwangsmassnahmen die EStV im Rahmen der Untersuchung von schweren Steuerwiderhandlungen anordnen darf. Für eine Bankkontosperre bei einem Dritten braucht es ausreichende Verdachtsgründe dafür, dass deliktisch erlangtes Vermögen (sog. Ersparnisgewinn) im gesperrten Umfang auf das Konto transferiert worden sind.



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