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Bemessung verdeckter Gewinnausschüttung bei Rechten

  • 9. Juni 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Nach- und Strafsteuerverfahren: Für die Bemessung einer verdeckten Gewinnausschüttung von Vertriebsrechten ist nicht bloss auf einen späteren Verkaufserlös abzustellen.



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