Bemessungslücke: Vorbedingungen bei Tauschgeschäfts-Einkünften berücksichtigen
- Michal Sosnecki
- 23. Nov. 2005
- 1 Min. Lesezeit
Ausserordentliche Einkünfte/Bemessungslücke: Es sind die Umstände vor der Durchführung eines Tauschgeschäfts - insbesondere die erhebliche Fremdfinanzierung und die Grundstücksparzellierung - mit zu berücksichtigen; der Verkaufszeitpunkt darf nicht isoliert betrachtet werden.