Beruflich bedingter Zweitwohnsitz steuerlich abziehbar
- Michal Sosnecki
- 25. März 2011
- 1 Min. Lesezeit
Einem berufstätigen Erwachsenen, welcher unter der Woche berufsbedingt auswärts leben muss, kann kaum zugemutet werden, diese Zeit beispielsweise in einer Wohngemeinschaft zu verbringen, und sich mit einer blossen Mitbenützung von Badezimmer und Küche zu begnügen. Steuerlich abziehbar sind die Kosten für eine 1-Zimmerwohnung bzw. ein Studio mit Bad und kleiner Küche bzw. Kochecke.