Die Steuerverwaltung darf bei einer Drittperson erst dann eine Bescheinigung nach Art. 127 Abs. 2 DBG einholen, wenn sie vorher vergeblich versucht hat, die Informationen von der steuerpflichtigen Person selbst zu bekommen.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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