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Beschwerde erfordert inhaltliche Auseinandersetzung

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 12. Jan. 2010
  • 1 Min. Lesezeit

Die Beschwerdebegründung muss sich mit dem Vorentscheid auseinandersetzen. Andernfalls kann auf die Beschwerde nicht eingetreten werden.



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