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Besteuerung von Mitarbeiteroptionen nach Vesting

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 1. Juni 2010
  • 1 Min. Lesezeit

Bewertbare Mitarbeiteroptionen stellen im Zeitpunkt der Zuteilung steuerbares Einkommen dar, nicht bewertbare Mitarbeiteroptionen hingegen erst im Zeitpunkt der Ausübung. Beim Erwerb von an eine sog. Vesting-Periode (Verfallklausel) gebundenen Optionen ist dieser Erwerb suspensiv bedingt, weshalb der Zufluss erst nach Ablauf der Vesting-Periode eintritt.



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