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Beweislast für Zustellung bei Steuerverfügung

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 3. Apr. 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Verschickt die Steuerverwaltung eine Veranlagungsverfügung nicht mit eingeschriebener Post, so trägt sie die Beweislast betreffend das Datum der Zustellung und den Beginn der Rechtsmittelfrist. Kann sie das genaue Datum der Zustellung nicht nachweisen, so hat sie auch auf eine verspätet eingereichte Einsprache einzutreten.



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