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Bundesgericht an Verfahrensgegenstand gebunden

  • 19. Nov. 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Der Verfahrensgegenstand bindet das Bundesgericht. Das heisst, es kann nicht über Fragen befinden, die nicht Gegenstand des Verfahrens vor der Vorinstanz, vorliegend dem Verwaltungsgericht, waren.



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